Jetzt müssen wir auch zur MPU

Scroll hier

Das Verwaltungsgericht in Augsburg und das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz sind beide der Meinung, dass Sie die Fahrerlaubnis, eine Fahrradfahrers/in auf einem Fahrrad entziehen dürfen. Christian hingehen sieht dort aber Einschnürung vom Grundgesetzt her, die sich plausibel anhören.

 

Des weiter glaube ich, dass viel von euch allen es nicht wissen wie viel Promille ‰  Ihr haben dürft. Und bitte:

 

Was ist eure Meinung dazu, wie seht ihr das mit der MPU?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.