Das Verwaltungsgericht in Augsburg und das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz sind beide der Meinung, dass Sie die Fahrerlaubnis, eine Fahrradfahrers/in auf einem Fahrrad entziehen dürfen. Christian hingehen sieht dort aber Einschnürung vom Grundgesetzt her, die sich plausibel anhören.
Des weiter glaube ich, dass viel von euch allen es nicht wissen wie viel Promille ‰ Ihr haben dürft. Und bitte:
Was ist eure Meinung dazu, wie seht ihr das mit der MPU?