Fahrradtouren müssen im Norden künftig angemeldet werden

Scroll hier

Fahrradtouren müssen im Norden künftig angemeldet werden! So ein Bullshitt!


Fahrradtouren müssen im Norden künftig angemeldet werden

Ein Pirat (Patrick Breyer) hat mal wieder eine Frage gestellt und die Antwort wohl weiter gegeben. Seid heute morgen haut das abendblatt.de raus, dass alle, sogar Familien um Erlaubnis bitten und Anträge stellen müssen, in Schleswig-Holstein, eine Fahrradtour über Strassen zu machen, die keinen ausgewiesenen Radweg haben.

Da stell ich mir die Frage, ob das ganze auch hier in NRW möglich wäre. Aber da ich der pFresse ja eh nicht glaube, was Sie so da schreibt, dachte ich mir, schreibe mal Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen an (Ministerium für Verkehr…). Bis jetzt hat mir auch nur Schleswig-Holstein geantwortet,  auf die Fragen:

An Schleswig-Holstein:

Meine frage an Sie ist, trifft dieses zu, das Fahrradtouren auf öffentlichen Straßen, ohne Fahrradweg, angemeldet werden müssen in Schleswig-Holstein?

An NRW:

Meine Frage an Sie ist, planen Sie, so wie Schleswig-Holstein, dieses auch in NRW ein zuführen?

Ich darf Schleswig-Holstein Zitieren:

  • Weder an der Straßenverkehrsordnung (StVO), die geführte Radtouren bundesweit einheitlich regelt, noch an der Umsetzungspraxis in Schleswig-Holstein hat sich seit 2008 etwas geändert. Das heißt unter anderem: Für „Familienausflüge“ oder sonstige Radtouren im privaten Kreis ist keine Erlaubnis nötig, ganz gleich, ob auch Landes- und Bundesstraßen befahren werden. Anbieter geführter Radtouren brauchen ebenfalls keine Erlaubnis, wenn sie sich auf den insgesamt 4300 Kilometern Radwegen in Schleswig-Holstein oder auf Kreis- und Gemeindestraßen bewegen.
  • Eine Erlaubnis für geführte Radtouren, die auf längeren Abschnitten über Bundes- und Landesstraßen führen, ist dann erforderlich, wenn an einer solchen Radtour mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.

Bääääm.

Also Familien und geführte Radtouren unter 100Personen (halte ich schon etwas für grenzwertig, die Anzahl) sind nicht davon betroffen, das Sie einen Antrag stellen müssen, das Sie eine Radtour vorhaben. Alles andere ist schon seid Jahre in Good Old Germany geregelt.

Des Weiteren wurde mir auch geschrieben, aus Schleswig-Holstein, für geführte Radtouren über 100Personen..  Ich darf Zitieren:

Bereits vor einem Monat hatte das Verkehrsministerium die Landkreise zudem angeschrieben und um großzügige Auslegung der Vorschrift gebeten. In den nächsten Tagen wird darüber hinaus ein knapp dreiseitiger Leitfaden als Orientierungshilfe für geführte Radtouren herausgeben. Darin sind Tipps zur Streckenführung, zu  Gruppengrößen und zur Gebührenpflicht enthalten.

Also, alles hinfällig und vollliegst um sonst regt man sich da auf, wenn man so was von der pFresse liesst. Die StVO ist nicht verändert worden.  Ich gehe mal davon aus, das mir NRW so was ähnliches zuschicken wird (das hoffe ich ja wohl ganz stark!).

Ich bedanke mich bei der Pressestelle des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie in Schleswig-Holstein für die schnelle Antwort und für die Einladung Schleswig-Holstein mit meinem Bike zu besuchen.

Ein Glück auf nach Schleswig-Holstein!

ps die öffentliche Pressemitteilung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.