Warum das Urteil des OVG NRW nur der Anfang sein kann
Ein Meilenstein für Mobilität und Sicherheit – Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (Az.: 8 B 1280/22), das ein generelles Radfahrverbot durch Behörden untersagt, setzt ein starkes Zeichen für die Rechte der Radfahrenden. Es macht deutlich, wie essenziell das Fahrrad als nachhaltiges Verkehrsmittel ist. Doch während wir diese Freiheit feiern, sollten wir nicht vergessen, dass Sicherheit ebenso wichtig ist – ob auf der Straße, im Gelände oder auf Trails. Dieses Urteil bietet die Chance, genau hier nachzubessern.
Ich, Florian Pätzold, begrüße dieses Urteil ausdrücklich, sehe aber auch die Notwendigkeit, neue Regelungen für mehr Sicherheit zu schaffen. Besonders bei E-Bikes ist es Zeit, die bestehenden Grenzen zu überdenken. Aktuell dürfen E-Bikes maximal fünfundzwanzig Stundenkilometer fahren, bevor sie in die Kategorie der S-Pedelecs fallen, die ein Kennzeichen und eine Helmpflicht erfordern. Mein Vorschlag: Erhöhen wir die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes auf zweiunddreißig Stundenkilometer – ohne Versicherungskennzeichen, aber mit verpflichtendem Helm.
Ein Meilenstein für Mobilität und Sicherheit
Eine solche Regelung würde den Sicherheitsstandard erhöhen und gleichzeitig die Attraktivität des Helmtragens stärken. Sie würde außerdem den steigenden Anforderungen moderner E-Bikes gerecht werden, die ohnehin für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Drogen- und Alkoholkonsum beim Radfahren. 0,0 Promille und keine Drogen sollten überall gelten – egal, ob auf der Straße oder im Gelände. Radfahren unter Einfluss gefährdet nicht nur den Fahrenden selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Hier braucht es umfassende Kampagnen, die das Bewusstsein für dieses Thema schärfen.
Bikeparks zeigen bereits, wie konsequente Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können, etwa durch die bestehende Helmpflicht. Dieses Beispiel sollte auf alle Bereiche des Radfahrens ausgeweitet werden, ob auf Gravel-Trails, Mountainbike-Strecken oder im Alltag.
Ein Meilenstein für Mobilität und Sicherheit
Das Urteil des OVG NRW ist ein starkes Signal für die Freiheit der Radfahrenden. Doch Freiheit bedeutet Verantwortung. Sicherheit muss oberste Priorität haben – für die Straße, das Gelände und überall dazwischen. Es ist an der Zeit, das Radfahren in Deutschland sicherer und zukunftsfähiger zu machen.